Verpackungsverordnung und Batterieverordnung

§ 1 Verpackungsverordnung und Batterieverordnung

Verpackungsverordnung

Gemäß der Regelungder Verpackungsverordnung (VerpackV) sind wir
dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte,
die nicht das Zeichen eines Systems
der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG) tragen,
zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, daß die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt.
Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit,
die Verpackung an uns zu schicken

Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß
der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt



Hinweise nach der Batterieverordnung "BattV"

Sollten Sie Batterien, Akkus oder Geräte mit solchen erworben haben,
beachten Sie bitte die der Lieferung beigepackten Hinweise zur Batterieverordnung!

Diese Zeichen bedeuten, dass Sie Batterien nicht in den Hausmüll geben dürfen.

Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

Sie sind als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet
alle verbrauchten oder defekten Batterien und Akkus zurückzugeben.
Senden Sie diese Batterien / Akkus freigemacht an uns zurück
bzw. geben Sie diese bei den örtlichen Batteriesammelstellen
(Handel, Schadstoffsammelstellen, Stadtwerke etc.) ab


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