|
§ 1 Verpackungsverordnung und Batterieverordnung
Verpackungsverordnung
Gemäß der Regelungder Verpackungsverordnung (VerpackV) sind wir dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, daß die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken
Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt
Hinweise nach der Batterieverordnung "BattV"
Sollten Sie Batterien, Akkus oder Geräte mit solchen erworben haben, beachten Sie bitte die der Lieferung beigepackten Hinweise zur Batterieverordnung!
Diese Zeichen bedeuten, dass Sie Batterien nicht in den Hausmüll geben dürfen.
Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
Pb: Batterie enthält Blei Cd: Batterie enthält Cadmium Hg: Batterie enthält Quecksilber
Sie sind als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet alle verbrauchten oder defekten Batterien und Akkus zurückzugeben. Senden Sie diese Batterien / Akkus freigemacht an uns zurück bzw. geben Sie diese bei den örtlichen Batteriesammelstellen (Handel, Schadstoffsammelstellen, Stadtwerke etc.) ab |
|